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13.11.2015 Bayern
Die Glasversicherung a.G. des Bayerischen Einzelhandels hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. April 2008 Satzungsänderungen i. d. F. vom 18. April 2007 beschlossen. Die neue Satzung finden Sie im Anhang. Sie kann außerdem in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Glasversicherung des Bayerischen Einzelhandels bietet umfassenden Schutz in Geschäft, Privathaushalt und Büro. Die Stärken liegen in der unkomplizierten Schadensabwicklung und Beitragsermittlung. Diese erfolgt anhand der Geschäfts- bzw. Wohnfläche. Eine aufwändige Berechnung der Glasflächen entfällt. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.hbe-glas.de.
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Tel.:089 55118-113
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Mobil:0172 8645704
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