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05.11.2015 Bayern
Mit den Gehaltszahlungen für den Monat November wird in vielen Betrieben ein Weihnachtsgeld ausbezahlt, das tariflich geschuldet, vertraglich vereinbart oder als freiwillige Leistung gewährt wird. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. In den Einzelhandelstarifverträgen ist allerdings die mit der Novembervergütung fällige Sonderzahlung vereinbart, die umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Die tarifliche Sonderzuwendung beträgt 62,5 Prozent des individuellen Tarifgehalts, das einem Mitarbeiter im Monat November zusteht. Ohne Tarifbindung kann ein Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung geschuldet sein. Ein solcher Rechtsanspruch besteht dann, wenn ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe mindestens dreimal vorbehaltlos bezahlt worden ist. Weitere Information enthält das beigefügte HBE-Praxiswissen "Weihnachtsgeld A-Z".
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