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29.10.2015 Bayern
Wie bereits berichtet, ist am 24.10.2015 das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Einzelhändler werden damit verpflichtet, Elektrogeräte von ihren Kunden zurückzunehmen. Geschäfte, die bereits heute freiwillig Elektrogeräte von ihren Kunden zurücknehmen, sollen bis 24. Januar 2016 ihre Rücknahmestelle bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter www.stiftung-ear.de registrieren. Stationäre- und Online-Händler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche haben, müssen ab 24. Juli 2016 Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Welche Händler von dieser Pflicht betroffen sind und worauf man beim Verkauf von Elektrogeräten achten muss, erfahren Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen "Elektro- und Elektronikgesetz".
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