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23.10.2015 Bayern

Wichtig: Arbeitnehmerrechte von Minijobbern beachten!

Immer wieder werden von verschiedener Seite Forderungen nach einer Abschaffung der Minijobs laut. Der Grund: In der Praxis gewähren leider auch im Einzelhandel Arbeitgeber Minijobbern oftmals gesetzliche Mindest-Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder den gesetzlichen Mindesturlaub nicht. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Derartige Praktiken sind rechtswidrig und gefährden letztendlich die bestehenden gesetzlichen Sonderregelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht." Außerdem würde die nicht rechtskonforme Handhabung von Minijobs der Diskussion über die Abschaffung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse neue Nahrung geben. Aigner: "Wir brauchen Minijobs. Sie spielen für die Branche als Flexibilitätspotential eine sehr große Rolle." Ausführliche Informationen zu Minijobs finden Sie im HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung". Außerdem hat der HDE eine umfangreiche Informationsbroschüre erstellt.

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