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23.10.2015 Bayern
Viele Arbeitgeber drücken ein Auge zu, wenn rauchende Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit eine kurze Raucherpause einlegen. Nehmen diese Raucherpausen jedoch überhand, sinkt auf Arbeitgeberseite die Bereitschaft, für die Raucherpausen während der Arbeitszeit zu bezahlen. Ob Arbeitgeber aber durch ihre zunächst gewährte großzügige Handhabung dauerhaft zur Bezahlung von Raucherpausen verpflichtet sind, weil eine sogenannte betriebliche Übung entstanden ist, ist in Theorie und Praxis stark umstritten. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat nun in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber die bisherige Bezahlung von Raucherpausen einstellen können und nicht dauerhaft daran gebunden sind (LAG Nürnberg vom 05.08.2015, 2 Sa 132/15). Nach Auffassung der Nürnberger Richter ist keine betriebliche Übung entstanden. Dies soll zumindest dann gelten, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die exakte Häufigkeit noch die genaue Dauer der Raucherpausen kannte.
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