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16.10.2015 Bayern
Im Zusammenhang mit Hilfsaktionen für Flüchtlinge herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit über die steuerliche Behandlung von Warenspenden. Deshalb hat der HDE in einer knappen Sonderinfo die wesentlichen Punkte zusammengefasst. Wichtig: Die Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Sprechen Sie daher zur Erörterung Ihres konkreten Falles Ihren Steuerberater an. Außerdem finden Unternehmen unter www.einzelhandel.de/fluechtlinge eine Plattform, auf der alle relevanten Informationen (z.B. zur Beschäftigung von Flüchtlingen) zusammengefasst sind.
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