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04.09.2015 Bayern
Ab 1. September 2015 haben sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung für geringfügig Beschäftigte erhöht. Dies betrifft die Umlagesätze U1 (Entgeltfortzahlungskosten im Krankheitsfall von Arbeitnehmern bei nicht mehr als 30 Beschäftigten) und U2 (Ausgleich für finanzielle Belastungen der Arbeitgeber bei Mutterschutz von Arbeitnehmerinnen). Sofern der Minijobzentrale ein Dauerbeitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem Beitragsmonat September 2015 automatisch angepasst und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Wenn Sie die Abgaben jedoch monatlich überweisen (Dauerauftrag), müssen Sie dies rechtzeitig - erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 - ändern! Sofern der Minijobzentrale allerdings ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt wurde, bucht sie die fälligen Abgaben unter Berücksichtigung der neuen Umlagesätze automatisch rechtzeitig ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung".
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