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17.07.2015 Bayern
Nach der Satzung des HBE können HBE-Mitglieder erklären, dass sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht(BAG) in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05) bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen, bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Der HBE hat daher in einem aktualisierten Praxiswissen alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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