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10.07.2015 Bayern
In jüngster Zeit erreichen den HBE verstärkt Fragen von Einzelhandelsbetrieben zur Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung. Die neue BetrSichV ist seit Juni in Kraft und regelt den Arbeitsschutz in den Betrieben. Durch die überarbeiteten Vorschriften ergeben sich neue Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Unser Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP), hat die wesentlichen Änderungen in der BetrSichV für HBE-Mitgliedsunternehmen in einem Merkblatt zusammengefasst.
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