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10.07.2015 Bayern
Einzelhandelsunternehmen, die für benachteiligte Jugendliche Ausbildungsplätze anbieten oder die erstmals ihren Nachwuchs in einer dualen Ausbildung qualifizieren, können dafür Fördermittel aus dem Programm "Fit for Work 2015" erhalten. Die Zuschüsse können für Ausbildungsverträge beantragt werden, die ab 1. Juli 2015 geschlossen wurden. Wichtig: Sie versäumen noch keine Antragsfrist. Die dreimonatige Antragsfrist für ausbildende Betriebe beginnt erst mit der Veröffentlichung der neuen Förderregelungen im Allgemeinen Ministerialblatt zu laufen. Diese Veröffentlichung ist für Anfang August geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums.
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