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03.07.2015 Bayern
Seit Mittwoch, den 1. Juli ist die neue Regelung zum Elterngeld Plus in Kraft. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können seither von einer Neuregelung der Familienförderung profitieren: Sie können künftig bis zu 28 Monate lang finanzielle Unterstützung bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit hat der Bundestag jetzt beschlossen. Das Gesetz gilt für Geburten ab dem 1.7.2015. Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung der Betriebe, denn Arbeitnehmer mit Kindern können ihre Elternzeit künftig ohne Zustimmung des Arbeitgebers in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie im aktualisierten Praxiswissen unter Mitgliederservice -> Praxiswissenübersicht.
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