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12.06.2015 Bayern
Seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf eine derartige Kontrolle vorbereitet und wissen Sie wie Sie sich verhalten sollen? Dem HBE sind konkrete Fälle bekannt in welchen leider Zollbeamte bei Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgegangen und beispielsweise mit bewaffneten Beamten in das Geschäft gestürmt sind. Damit Sie in so einem Fall besonnen und vorbereitet reagieren können, hat der HBE einen Handlungsleitfaden exklusiv für seine Mitglieder entwickelt. Darin wird in kompakter Form ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln (z.B. Auskunftsverweigerungsrecht, Kontrollbefugnisse des Zolls usw.) gegeben. So können Sie einer möglichen Zollprüfung gelassen entgegensehen.
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