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02.06.2015 Bayern
In vielen Unternehmen bricht gerade auch mit Blick auf die Sommerferien oft genug das Chaos aus, weil Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. Hinzu kommt, dass Fragen rund um den Urlaub Betrieben oftmals Schwierigkeiten bereiten, da die rechtliche Seite nicht (ausreichend) bekannt ist. So gelangen z.B. die tarifvertraglichen Vorschriften nur zur Anwendung, wenn die Geltung des Tarifvertrages einzelvertraglich vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber gegenüber dem HBE nicht den "Ausschluss der Tarifbindung" erklärt hat. Ausführliche Informationen (Übertragung des Urlaubs, Urlaubsentgelt, Abgeltung, Verfall etc.) finden Sie in dem aktualisierten HBE-Praxiswissen "Urlaub", welches auch die neue Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit berücksichtigt.
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