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02.06.2015 Bayern
Immer wieder versuchen unlautere Anbieter, Unternehmen mit Rechnungen, Bescheiden über vermeintliche Handelsregistereintragungen oder sonstige Firmeneinträge zu täuschen. In den Schreiben wird z. B. durch den Bundesadler der Eindruck eines offiziellen Briefs oder eines zuständigen Handelsregisters erweckt. Neu im Umlauf sind auch Formulare vermeintlicher Zusteller, die Kosten für angeblich gelieferte Pakete geltend machen. Regelmäßig handelt es sich in diesen Fällen um eine arglistige Täuschung der vermeintlich seriösen "Anbieter". Daher sollten Bescheide, Angebote, Rechnungen und Erstanträge nach Durchsicht unverzüglich vernichtet werden! Wichtig: Informieren Sie auch alle Ihre Mitarbeiter und Angestellten, die Zugriff auf die tägliche Post haben. In der Praxis zeigt sich leider immer wieder, dass Mitarbeiter oftmals solche Anträge gutgläubig unterzeichnen. Im Anhang finden Sie die Formulare, die derzeit am Häufigsten im Umlauf sind. Bei Fragen stehen Ihnen die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.
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