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22.05.2015 Bayern
Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und im Umgang mit Arbeitsmitteln soll die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgen. Diese tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Wichtig: Die neuen oder veränderten Regelungen müssen bis zum Termin umgesetzt werden. Es gibt keine Übergangsfrist! In der neuen Verordnung wurden u.a. die Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfzuständigkeiten teilweise neu geregelt. Der Arbeitgeber ist künftig außerdem unmittelbar für die Betriebssicherheit der Arbeitsmittel und die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich. Dem Unternehmer obliegt zudem eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel vor ihrer Verwendung. Beim Kauf neuer Arbeitsmittel sollte unbedingt jetzt schon darauf geachtet werden, dass sie den europäischen Vereinbarungen entsprechen und beispielsweise ein CE-Zeichen tragen.
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