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17.04.2015 Bayern
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll kontrolliert derzeit verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Mindestlohn. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, die mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Arbeitgeber müssen eine Reihe von Dokumenten aufbewahren und für Prüfungen bereithalten." Damit Unternehmer und Beschäftigte im Falle einer Zollkontrolle besonnen und vorbereitet reagieren können, hat der HBE einen speziellen Handlungsleitfaden entwickelt. Darin wird in kompakter Form ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln (z.B. Auskunftsverweigerungsrecht, Kontrollbefugnisse des Zolls usw.) gegeben.
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