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17.04.2015 Bayern
Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer im Unternehmen nicht aus. Der HBE bietet deshalb seinen Mitgliedsunternehmen exklusiv in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an! Der Termin für den Grundkurs (Ersthelfer) findet am 21.07.2015 von 9-16 Uhr in der HBE-Hauptgeschäftsstelle, Brienner Straße 45, 80333 München, statt. Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
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Mobil:0172 8645704
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