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10.04.2015 Bayern
Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften gerecht werden. Insbesondere für das Finanzamt ist es von Bedeutung, dass die Kasse Erlöse vollständig und möglichst detailliert aufzeichnet. Jahrelang ist die Finanzverwaltung beim Thema Registrierkasse eher großzügig verfahren. Damit ist seit einiger Zeit Schluss. Die Finanzverwaltung setzt die Vorschriften verstärkt durch. Dabei werden 95 Prozent der Kassenprüfungen beanstandet. Das zeigt, dass die Einzelhändler das Thema unbedingt ernst nehmen sollten. Oft herrschen jedoch bei den Kassennutzern und deren Steuerberatern Missverständnisse hinsichtlich der einzuhaltenden Vorgaben (z.B. bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten). Welche Anforderungen die Finanzverwaltung an Registrierkassen stellt, hat der HDE in einer detaillierten Sonderinfo zusammengestellt.
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