News

02.04.2015 Bayern

Arbeitszeugnis: Bundesarbeitsgericht stärkt Position der Arbeitgeber

Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten oder Gerichtsverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von den Instanzgerichten und einer Vielzahl namhafter Juristen wird immer wieder gefordert, dass jeder Arbeitnehmer ein "gutes" Zeugnis erhalten muss. Dieser verbreiteten Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine klare Absage erteilt und damit die Position des Arbeitgebers bei Zeugnisstreitigkeiten gestärkt (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Sofern der Arbeitgeber ein "befriedigendes" bzw. ein Zeugnis mit der Bewertung "zur vollen Zufriedenheit" ausstelle, beinhalte dies die mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Wenn ein Arbeitnehmer eine bessere Bewertung möchte, trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Dies gilt laut BAG auch dann, wenn in der einschlägigen Branche fast 90 Prozent der Arbeitnehmer ein Zeugnis mit der Gesamtnote "gut" oder "sehr gut" erhalten. Unter: juris.bundesarbeitsgericht.de finden Sie das BAG-Urteil und die Entscheidungsgründe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung