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02.04.2015 Bayern
Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten oder Gerichtsverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von den Instanzgerichten und einer Vielzahl namhafter Juristen wird immer wieder gefordert, dass jeder Arbeitnehmer ein "gutes" Zeugnis erhalten muss. Dieser verbreiteten Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine klare Absage erteilt und damit die Position des Arbeitgebers bei Zeugnisstreitigkeiten gestärkt (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Sofern der Arbeitgeber ein "befriedigendes" bzw. ein Zeugnis mit der Bewertung "zur vollen Zufriedenheit" ausstelle, beinhalte dies die mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Wenn ein Arbeitnehmer eine bessere Bewertung möchte, trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Dies gilt laut BAG auch dann, wenn in der einschlägigen Branche fast 90 Prozent der Arbeitnehmer ein Zeugnis mit der Gesamtnote "gut" oder "sehr gut" erhalten. Unter: juris.bundesarbeitsgericht.de finden Sie das BAG-Urteil und die Entscheidungsgründe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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