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20.03.2015 Bayern
Wenn Unternehmen Mitarbeiter nach Eintritt ins Rentenalter weiterbeschäftigen wollen, weil sie gerne auf erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen, ist dies in der Praxis nahezu unmöglich. Denn eine unbefristete Weiterbeschäftigung von Rentnern ist aufgrund der fehlenden Kündigungsmöglichkeit für die Betriebe kaum zumutbar. Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten sind derzeit nicht ausreichend geregelt. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner fordert deshalb in einem Schreiben an die bayerische Arbeitsministerin Emilia Müller die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die eine rechtswirksame befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Eintritt des gesetzlichen Rentenalters ermöglicht. "Unternehmen, aber auch Rentner brauchen hier vom Gesetzgeber flexible Regelungen, die eine Beschäftigung rechtssicher und unbürokratisch ermöglichen. Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel ist hier die Politik gefordert." Konkret fordert der HBE, dass mindestens bis zur Grenze von fünf Jahren eine mehrfache Befristung zulässig sein muss und diese auch mit inhaltlicher Veränderung des Arbeitsvertrages möglich ist. Außerdem muss auch nach Renteneintritt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags beim selben Arbeitgeber möglich sein.
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