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20.03.2015 Bayern
Ob Zwischenzeugnis oder endgültiges Arbeitszeugnis: Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten oder Gerichtsverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch auf Zeugniserteilung hat. In dem HBE-Praxiswissen "Zeugnis" werden alle typischen Fragen aktuell und kompakt beantwortet. Neben den generellen Anforderungen finden Sie darin u.a. auch eine Checkliste für ein qualifiziertes Zeugnis und ein Musterzeugnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle
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