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13.03.2015 Bayern
Seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Leider zeigen erste Berichte, dass die Zollbeamten im Rahmen einer Überprüfung teilweise mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgehen. Dem HBE sind konkrete Fälle bekannt, in denen der Zoll mit mehreren bewaffneten Beamten in Dienstkleidung in Einzelhandelsgeschäfte gestürmt ist und sehr rabiat kontrolliert hat. Mitarbeiter wurden harsch angegangen und im Befehlston befragt, was Kollegen verdienen oder wo sich bestimmte Sachen befinden. Sowohl die Beschäftigten, als auch anwesende Kunden wurden durch dieses brachiale Auftreten des Zolls irritiert und verschreckt. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner hat sich deshalb bei der Bayerischen Staatsregierung über das inakzeptable Vorgehen des Zolls beschwert. In einem Schreiben an Staatskanzleichef Marcel Huber betont er, dass "die Zollkontrollen maßvoll und verhältnismäßig durchgeführt werden müssen und geschäftsschädigende Maßnahmen der Zollbeamten unterlassen werden". Hinweis: Sollte es bei einer Kontrolle auch in Ihrem Geschäft zu einem geschäftsschädigendem Auftreten der Zollbeamten gekommen sein, teilen Sie dies bitte Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle mit.
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