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06.03.2015 Bayern
Jedes sechste Einzelhandelsunternehmen in Bayern ist wegen des Mindestlohngesetzes gezwungen, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abzubauen. Über ein Drittel der Betriebe muss außerdem Arbeitsplätze für geringfügig Beschäftigte reduzieren. Dies geht aus der aktuellen HBE-Umfrage hervor. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass der Mindestlohn entgegen aller Beteuerungen ein Jobkiller ist. Wegen der erheblichen Steigerung der Personalkosten muss außerdem ein Drittel der Unternehmen die Preise um durchschnittlich 3 Prozent erhöhen. Viele Einzelhandelsunternehmen sehen sich zudem gezwungen, auf die Einführung des Mindestlohns mit der Kürzung oder Streichung von betrieblichen Leistungen zu reagieren. Für großen Ärger unter den Einzelhändlern sorgen auch die umfangreichen Erfassungsvorschriften bei den Arbeitszeiten. Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen geben an, dass sie bis zu vier Stunden im Monat damit beschäftigt sind.
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