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26.02.2015 Bayern
Ob gesetzliche Neuerungen oder geänderte Rechtsprechung: Personalverantwortliche müssen im Arbeitsrecht immer auf dem neuesten Stand sein. Der HBE hat deshalb einige Musterarbeitsverträge angepasst und überarbeitet. Unter "Mitgliederservice->Personal-, Arbeits- und Sozialrecht->Arbeitsverträge und Formulare" finden Sie den aktualisierten Fortbildungsvertrag, in den jetzt die Rückforderungsmöglichkeit der Freistellungskosten mit aufgenommen wurde. Außerdem ist der Praktikantenvertrag mit und ohne Mindestlohn beigefügt. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.
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Tel.:089 55118-113
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