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06.02.2015 Bayern
Wie bereits berichtet, hat die GEMA die einzelhandelsrelevanten Tarife um 1,5 Prozent erhöht. Außerdem werden seit dem 1. Januar 2015 bei der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen im Ladengeschäft grundsätzlich auch Gebühren für die Verwertungsgesellschaft VG Media erhoben. Diese müssen Einzelhändler allerdings nur zahlen, wenn sie von der VG Media vertretene Privatsender ausstrahlen! In dem aktualisierten HBE-Praxiswissen finden Sie dazu ein Musterschreiben an die VG Media, die aktuellen Tarife R und M-U sowie eine Musterrechnung (mit den neuen Tarifen der VG Media).
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