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30.01.2015 Bayern
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Viele Unternehmen klagen neben explodierenden Personalkosten und Bürokratie über unklare Informationen von staatlicher Seite. Verschiedene staatliche Stellen geben teils widersprüchliche Auskünfte: das "Mindestlohntelefon" der Bundesregierung (Tel.: 030 60280028), die Internetseiten des Zolls, des Bundesarbeitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung. Dies betrifft z.B. die auf den Mindestlohn anrechenbaren Arbeitgeberleistungen. Laut neuer Auslegung des Zolls gelten diese Sachbezüge nur noch bei der Entlohnung von Saisonarbeitern. HBE-Juristin Dr. Melanie Eykmann: "Sollte dies zu treffen, entsteht gerade im Einzelhandel, wo häufig Warengutscheine bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt wurden, eine neue Gefahrenquelle für die Betriebe." Um seine Mitgliedsunternehmen zu den Neuerungen zum Mindestlohngesetz bzw. dessen Auslegung aktuell auf dem Laufenden zu halten, bieten alle HBE-Bezirke fortlaufend kostenlose Seminare an. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen".
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