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09.01.2015 Bayern
Mit Beginn des neuen Jahres sind im Bereich Arbeit und Soziales zahlreiche Neuregelungen und Änderungen in Kraft getreten. So gilt ab dem 1. Januar 2015 für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Ausnahmen gelten z.B. für bestimmte Praktika. Außerdem sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent. In Kraft getreten ist zudem das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Die Neuerungen gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2015. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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