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19.12.2014 Bayern
Die derzeitige Bevorzugung von Firmenerben im Vergleich zu Erben von Privatvermögen verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer gekippt. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Ich bedaure die Entscheidung, denn die Privilegierung von Betriebserben ist ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft und der Gerechtigkeit. Wenn aber zukünftig für die Erben von Betriebsvermögen keine Ausnahmen mehr möglich sind, vernichtet man mit dieser Steuer Arbeitsplätze." Dann sei es besser, die Erbschaftssteuer komplett abzuschaffen. Außerdem, so Aigner weiter, würden die Einnahmen durch die Steuer ihn keinem Verhältnis zu dem enormen bürokratischen Aufwand stehen.
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