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05.12.2014 Bayern
Einzelhändler, die WLAN anbieten, investieren in die Zufriedenheit ihrer Kunden. Außerdem wird durch einen Internetzugang im Geschäft die Nutzung mobiler Bezahlsysteme oder auch die Verknüpfung zum eigenen Online-Shop möglich. Doch Unternehmen sind heute rechtlichen Risiken ausgesetzt, wenn sie ihren Kunden über WLAN Zugang zum Internet anbieten möchten. Diese Risiken können zu erheblichen Problemen führen und in einzelnen Fällen hohe Kosten verursachen. Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung, die den Anbieter des WLANs rechtlich verantwortlich für eventuelle Straftaten der Nutzer macht. Der HBE fordert deshalb mehr Rechtssicherheit für Gewerbetreibende, die ihren Kunden WLAN anbieten möchten.
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