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26.09.2014 Bayern

Girocard: Neue Bedingungen ab 1. November 2014

Ab dem 1. November wird auf Veranlassung des Bundeskartellamts eine neue Entgeltberechnung für electronic cash eingeführt. Dann dürfen nur noch Transaktionen abgewickelt werden, wenn für diese ein Entgelt frei verhandelt wurde. Welche weiteren Änderungen sich ergeben und was der Handel unbedingt beachten muss, darüber informiert ein Merkblatt des HDE. Alle Händler bekommen in diesen Tagen neue Händlerbedingungen zugesandt, die die neuen Regelungen umsetzen. Ein eventueller Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang bei dem jeweiligen kontoführenden Institut eingereicht werden. Allerdings sind die Händlerbedingungen Voraussetzung zur Teilnahme am Girocard-Verfahren. Ein Widerspruch kann daher zum Ausschluss führen.

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