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05.09.2014 Bayern
Mit dem neuen Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde im Rahmen der Änderungen des Nachweisgesetzes klargestellt, dass Praktikanten, die nicht unter die Ausnahmevorschriften des Mindestlohngesetzes fallen, als Arbeitnehmer gelten und ab sofort nach den Vorschriften des Nachweisgesetzes zu behandeln sind. Bei der Einstellung eines solchen Praktikanten ist diesem unmittelbar nach Abschluss des Praktikumsvertrages und spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit ein Schriftstück auszuhändigen, das die wesentlichen Vertragsbedingungen wiedergibt. Einen entsprechenden Mustervertrag für Praktikanten finden Sie im Anhang. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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