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22.08.2014 Bayern
Zum 1. Januar 2015 wird in Deutschland der umstrittene gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Das Gesetz hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, die bislang eine Vergütung unterhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns vorsahen. Es enthält z.B. auch Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Wie aber können und müssen die neuen gesetzlichen Vorgaben im Betrieb umgesetzt werden? Antworten darauf finden Sie in einer Informationsbroschüre des HDE. Falls Sie darüber hinaus Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn haben, wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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