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14.08.2014 Bayern

Ausbildung im Einzelhandel: Fördermittel für Betriebe

Einzelhandelsunternehmen, die für Schulabgänger zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten oder die erstmals ihren Nachwuchs in einer dualen Ausbildung qualifizieren, können dafür Fördermittel aus dem Programm „Fit for Work 2014“ erhalten. Mit dieser Initiative unterstützt die Bayerische Staatsregierung auch in diesem Jahr wieder die Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen. Die Zuschüsse können für Ausbildungsverträge beantragt werden, die ab 1. Juli 2014 geschlossen wurden. Wichtig: Sie versäumen noch keine Antragsfrist. Die dreimonatige Antragsfrist für ausbildende Betriebe beginnt erst mit der Veröffentlichung der neuen Förderregelungen im Allgemeinen Ministerialblatt zu laufen (Ende September).

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