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08.08.2014 Bayern
Am 1. Juli 2014 ist das sogenannte Rentenpaket in Kraft getreten. Arbeitnehmer, die bereits 45 oder mehr Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können nun bereits ab 63 eine abschlagsfreie Rente erhalten. Da die neuen Vorschriften möglicherweise Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse bei arbeits- und tarifvertraglichen Beendigungsklauseln haben, hat der HBE seine Praxiswissen angepasst. Sie finden die aktualisierten HBE-Praxiswissen „Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ und „Rente mit 67“ auf unserer Homepage. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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