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04.07.2014 Bayern
Seit dem 13. Juni gelten die neuen Regeln der Verbraucherrechte-Richtlinie. Und wie erwartet haben einige windige Anwälte sofort mit Inkrafttreten der Änderungen damit begonnen, erste Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße zu verschicken. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnwelle können wir bis jetzt zum Glück noch nicht sprechen. Allerdings haben sich auch bei uns erste Mitgliedsbetriebe gemeldet, weil sie abgemahnt worden sind.“ Falls Sie die Änderungen (z.B. Anpassung der AGB, Anpassung der Widerrufsbelehrung, usw.) bis jetzt immer noch nicht vollständig umgesetzt haben, sollte dies so schnell wie möglich erfolgen. Die neuen Vorschriften betreffen zwar den gesamten Einzelhandel, sind aber insbesondere für den Online-Handel von großer Bedeutung. Zu den neuen Regelungen hat der HBE drei umfangreiche Praxiswissen (Stationärer Einzelhandel, Fernabsatz, Widerrufsrecht) erstellt, die Sie unter Mitgliederservice/Praxiswissen finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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