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13.06.2014 Bayern
Am 13.6. ist die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt worden. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass massive Rechtsänderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft getreten sind. Einzelhändler müssen die neuen Regelungen unbedingt beachten. Es gibt keine Übergangsfrist und etwaige Verstöße können abgemahnt werden. Die neuen Vorschriften betreffen zwar den gesamten Einzelhandel, sind aber insbesondere für den Online-Handel von großer Bedeutung. Da diverse Änderungen, wie die Anpassung der AGB, das Rückgaberecht durch das Widerrufsrecht ersetzen sowie die Einbindung der neuen Widerrufsbelehrung im Webshop nicht bereits vor dem 13.06.14 vorgenommen werden konnten, müssen diese dringend heute umgesetzt werden. Um den Mitgliedsunternehmen die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat der HBE drei umfangreiche Praxiswissen (Stationärer Einzelhandel, Fernabsatz, Widerrufsrecht) erstellt. Die gesetzlichen Änderungen werden darin detailliert erläutert und Tipps für die praktische Umsetzung gegeben. Die HBE-Praxiswissen finden unter "Mitgliederservice", "Praxiswissenübersicht".
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