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30.05.2014 Bayern
Viele Einzelhändler fragen sich mit Blick auf die Fußball-WM in Brasilien (12. Juni bis 13. Juli 2014), ob sie ihre Werbung mit Hinweisen auf dieses sportliche Großereignis verbinden sollen. Dies gilt insbesondere, wenn im Geschäft Fußballspiele live mit Eventcharakter auf einem Großbildschirm übertragen werden. Um unnötige Abmahnungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-WM unbedingt Vorsicht geboten. Insbesondere FIFA-Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Geschützt sind z. B. das offizielle Emblem der Fußball-Weltmeisterschaft genauso wie Einzelbegriffe und Wortkombinationen. Werbung mit diesen geschützten Logos und Marken ist ohne Lizenz unzulässig und Verstöße können für die Einzelhändler sehr teuer werden.
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