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23.05.2014 Bayern
Die Uhr tickt: In genau drei Wochen wird die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass am 13. Juni 2014 massive Rechtsänderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft treten. Ab diesem Stichtag müssen Einzelhändler die neuen Regelungen unbedingt beachten. Es gibt keine Übergangsfrist! Wichtige Änderungen ergeben sich u.a. auch im Widerrufsrecht. Bei Ausübung des Widerrufsrechts sind die Verbraucher z.B. nicht mehr an die Textform gebunden. Außerdem wurde die Liste der Ausnahmen beim Widerrufsrecht erweitert. Weitere detaillierte Hinweise finden Sie im HBE-Praxiswissen „Widerrufsrecht“. Ein wichtiger Hinweis: In dem überarbeiteten Praxiswissen wurde die unter Punkt 14 stehende Musterwiderrufsbelehrung um einen Teilsatz der gesetzlichen Musterbelehrung ergänzt. Dieser hat in der ersten Version gefehlt. Zwar besteht deshalb keine Gefahr einer Abmahnung oder einer unwirksamen Belehrung, trotzdem sollten sich Einzelhändler an dem neuen Muster orientieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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