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16.05.2014 Bayern

Entgelte im Electronic cash Verfahren: Wichtige Infos für Einzelhändler

Wie bereits berichtet, hat sich die Deutsche Kreditwirtschaft und das Bundeskartellamt auf eine Änderung des – bislang einheitlich auf 0,3% festgelegten – Entgeltes für das Electronic Cash Verfahren (gesicherte Zahlung mit PIN) geeinigt, so dass grundsätzlich die Entgelte zukünftig frei verhandelt werden können. In der Praxis werden diese Entgelte zukünftig die Netzbetreiber mit den Banken verhandeln, so dass auch kleine und mittelständische Handelsunternehmen in den Genuss niedrigerer Entgelte kommen können. Aufgrund des großen Wettbewerbs unter den Netzbetreibern rechnet der HBE damit, dass die erzielten Ergebnisse von den Netzbetreibern an die Handelskunden weitergegeben werden. Da in den nächsten Monaten aufgrund der nun anstehenden Änderung die Händlerbedingungen angepasst werden müssen, sollte den Händlern grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zustehen, das im Einzelfall geprüft werden muss. Selbstverständlich können HBE-Mitglieder diese Prüfung in ihrer Geschäftsstelle vornehmen lassen.

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