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16.05.2014 Bayern

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag bestätigt

Der HBE hält auch nach den gestern abgewiesenen Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof an seiner Kritik am umstrittenen Rundfunkbeitrag fest. Geklagt hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriemarktkette Rossmann. Die Richter wiesen die Klagen als unbegründet ab und bestätigten damit die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Ich kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Zahlreiche Unternehmen müssen jetzt ein Vielfaches des früheren Beitrags entrichten. Insbesondere Unternehmen mit vielen kleineren Betriebsstätten, Filialen oder einer großen Fahrzeugflotte sind davon in ungerechter und unverhältnismäßiger Weise betroffen.“ Die Mehrbelastung der Wirtschaft müsse korrigiert und die wesentlichen Konstruktionsmängel des Rundfunkbeitragssystems behoben werden, so Aigner.

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