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09.05.2014 Bayern
In fünf Wochen wird die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass am 13. Juni 2014 massive Rechtsänderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft treten. Ab diesem Stichtag müssen Einzelhändler die neuen Regelungen unbedingt beachten. Es gibt keine Übergangsfrist! Die neuen Vorschriften betreffen zwar den gesamten Einzelhandel, sind aber insbesondere für den Online-Handel von großer Bedeutung. Ohne Übergangsfrist ist das neue Recht zwingend auf Verträge anzuwenden, die ab dem 13. Juni 2014 zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Verstöße gegen die neuen Regelungen können abgemahnt werden. Um den Mitgliedsunternehmen die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat der HBE drei umfangreiche Praxiswissen (Stationärer Einzelhandel, Fernabsatz, Widerrufsrecht) erstellt. Die gesetzlichen Änderungen werden darin detailliert erläutert und Tipps für die praktische Umsetzung gegeben. Die HBE-Praxiswissen finden Sie unter "Mitgliederservice", "Praxiswissenübersicht".
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