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25.04.2014 Bayern

SEPA-Verordnung: Lastschriften von allen EU-Konten einziehen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben an den HDE bemängelt, dass einige deutsche Unternehmen bei der Akzeptanz von Zahlungen gegen EU-Recht (Artikel 3 und 9 der SEPA-Verordnung) verstoßen. Insbesondere würden sich einige Unternehmen gegenüber ihren Kunden weigern, Konten in einem anderen Mitgliedsstaat für Lastschriftzahlungen zu akzeptieren. Die Europäische Kommission kündigt an, gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sollte diese Geschäftspraxis nicht bis zum 1. August 2014 eingestellt werden. Laut der aktuellen Rechtslage sind Zahler und Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen nach Artikel 3 und 9 der SEPA-Verordnung verpflichtet, auch Konten aus anderen Mitgliedstaaten zu akzeptieren. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Lastschriften am POS (elektronisches Lastschriftverfahren ELV), da hier eine Übergangsregelung bis Februar 2016 besteht. In dieser Zeit kann noch nach altem nationalen Verfahren abgewickelt werden

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