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25.04.2014 Bayern
Wie aus einer Pressemeldung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung hervorgeht, ist der Festtag „Mariä Himmelfahrt“ in 1 704 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August als Feiertag gilt, wird in Oberfranken und Mittelfranken in den meisten Gemeinden an diesem Tag gearbeitet. Für die bayerischen Großstädte bedeutet dies, dass in München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt die Geschäfte geschlossen bleiben, in Nürnberg, Fürth und Erlangen jedoch eingekauft werden darf. Gemäß dem Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist „Mariä Himmelfahrt“ in Bayern immer dann ein gesetzlicher Feiertag in einer Gemeinde, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihre Hauptwohnung hatten. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auf Basis der letzten Volkszählung fest. Für den 15. August 2014 sind erstmalig die Ergebnisse des Zensus 2011 ausschlaggebend. Eine aktualisierte Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das diesjährige Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung.
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