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11.04.2014 Bayern
Massive Änderungen im Verbrauchervertragsrecht treten am 13. Juni 2014 in Kraft. Ab dann müssen Einzelhändler die neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beachten. Die neuen Vorschriften betreffen zwar den gesamten Einzelhandel, sind aber insbesondere für den Online-Handel von großer Bedeutung. Ohne Übergangsfrist ist das neue Recht zwingend auf Verträge anzuwenden, die ab dem 13. Juni 2014 zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Verstöße gegen die neuen Regelungen können abgemahnt werden. Um den Mitgliedsunternehmen die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat der HBE zur neuen Verbraucherrechterichtlinie drei umfangreiche Praxiswissen (Stationärer Einzelhandel, Fernabsatz, Widerrufsrecht) erstellt. Die gesetzlichen Änderungen werden darin erläutert und Tipps für die praktische Umsetzung gegeben. Die HBE-Praxiswissen finden Sie unter Mitgliederservice->Praxiswissen.
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