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11.04.2014 Bayern

Flashmob: Bundesverfassungsgericht erlaubt aggressive Arbeitskämpfe

Gewerkschaften dürfen in Tarifauseinandersetzungen Einzelhandelsunternehmen durch unangemeldete Blitzaktionen aktiv schädigen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Einzelhandelsverbands Berlin-Brandenburg gegen sogenannte Flashmobs zurückgewiesen (Beschluss vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09). HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner zeigte sich enttäuscht: „Ich kann über diese Gerichtsentscheidung nur den Kopf schütteln. Die gezielte Blockade von Supermarktkassen sogar durch betriebsfremde Personen wird für rechtens erklärt. Damit hat man sich von der Verhältnismäßigkeit in Tarifauseinandersetzungen endgültig verabschiedet.“ Arbeitgeber seien Aktionen der Gewerkschaften zunehmend hilflos ausgeliefert. Aigner: „Durch verschiedene Entscheidungen der Arbeitsgerichte ist in Tarifkonflikten mittlerweile fast alles erlaubt. Deshalb brauchen wir unbedingt Regeln für Tarifauseinandersetzungen. Der Gesetzgeber muss hier endlich Grenzen setzen.“

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