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04.04.2014 Bayern
Immer wieder kommt es bei Unternehmen zu Irritationen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Meldung von Stellen u.a. die Lohnhöhe abfragt. Dies ist jedoch notwendig, weil die BA prüfen muss, ob ein Vermittlungsauftrag überhaupt ausgeführt werden darf. Anhand der angegebenen Lohnhöhe wird geklärt, ob ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Regelungen (Arbeitnehmerentsendegesetz, Tarifvertragsgesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) vorliegt. Wichtig: Eine Veröffentlichung der abgefragten Lohnhöhen ist freiwillig und erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitsgebers.
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