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28.03.2014 Bayern

Produktsicherheitsgesetz: HBE-Info für Einzelhandelsunternehmen

Seit Ende 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft. Seitdem können die Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften direkt beim Händler vorstellig werden und müssen sich nicht mehr zwingend zunächst an den Hersteller wenden. Der HBE hat gerade in der jüngsten Vergangenheit zunehmend Rückfragen von Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema erhalten. Wir haben daher die für den Einzelhändler wesentlichen Bestimmungen im ProdSG und deren Anwendungsbereich in einem Merkblatt kurz zusammengefasst. Sie finden dieses unter Mitgliederservice <br /> ->Wettbewerb und Wirtschaftsrecht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle

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Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
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Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

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