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21.03.2014 Bayern
Bei der neu eingeführten Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) kommt es offenbar zu Problemen beim Wechsel der Arbeitgebersteuernummer. Diese entstehen, wenn das Finanzamt einem Arbeitgeber eine neue Steuernummer zuweist. Der Arbeitgeber steht in diesem Fall vor dem Problem, dass seine Mitarbeiter mit der "alten" Steuernummer angemeldet sind und es aufgrund seiner „neuen“ Steuernummer beispielsweise keine monatlichen Änderungslisten mehr erhält. Zudem kommt es aufgrund der verschiedenen Steuernummern zu Fehlern, wenn Arbeitnehmer an- oder abgemeldet werden. Die Finanzverwaltung hat daher einen Leitfaden erstellt, der alle notwendigen Schritte und Empfehlungen beim Wechsel der Arbeitgebersteuernummer beschreibt. Weitere Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es außerdem unter www.elsteronline.de.
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