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14.03.2014 Bayern

Mindestlohn: Ausnahmeregelungen sind verfassungskonform

Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn sind verfassungsgemäß. Dies hat jetzt ein Gutachten im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft bestätigt. In der Studie der Universität Heidelberg wird festgestellt, dass Rentner, Auszubildende, Studenten, ungelernte Einsteiger ins Erwerbsleben und Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgenommen werden können, ohne dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt. Der HBE ist entschieden gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, denn der Einzelhandel kann dies durch ein tarifliches Basisentgelt selber regeln. Sollte ein gesetzlicher Mindestlohn kommen, wären Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen zwingend notwendig.

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