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14.03.2014 Bayern
Mittlere und kleinere Unternehmen werden von der Berichtspflicht über ihr freiwilliges gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility, CSR) ausgenommen. Dies sieht ein entsprechender EU-Richtlinienentwurf vor. Danach sollen vor allem „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ mit mehr als 500 Angestellten einen CSR-Bericht abliefern. Neben Kredit- und Versicherungsunternehmen zählen hierzu auch Unternehmen, die an Kapitalmärkten innerhalb der EU tätig sind. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Anstatt die freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen zu fördern und zu unterstützen, sorgt die EU durch die Berichtspflicht für zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Positiv an dem neuen CSR-Richtlinienentwurf sind lediglich die Ausnahmen für mittlere und kleine Unternehmen.“ Nach der noch ausstehenden Verabschiedung durch Europaparlament und Ministerrat sollen die neuen Regeln voraussichtlich ab 2016 in Kraft treten.
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